Besuchsbestimmungen
Gemeinsam auf Nummer sicher – Die Besuchsbestimmungen
Bei der expedition voestalpine werden Sie die Produktionsprozesse am Standort Linz hautnah miterleben. Doch bedenken Sie: wo produziert wird, da gibt es einfach auch Gefahren! Ihre persönliche Sicherheit ist uns ein Anliegen, und wir bitten Sie daher, die folgenden Regeln zu beachten. Damit wir gemeinsam auf Nummer sicher gehen:
- Das Betreten des Werksgeländes sowie der Betriebsanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher hat die Besuchsbedingungen gelesen und bestätigt mit seiner Anmeldung seinen Werksbesuch entsprechend dieser Bedingungen zu akzeptieren und diese verpflichtend einzuhalten. Im Falle einer Gruppenanmeldung bestätigt der Anmelder, diese Besuchsbedingungen an die Mitglieder der Guppe weitergeleitet und deren Einverständnis zu diesem Besuch eingeholt zu haben.
- Für den Besuch bei uns ist das Tragen von "festem Schuhwerk" unbedingt erforderlich, außerdem empfehlen wir Ihnen schmutzunempfindliche Bekleidung! Tragen Sie auf jeden Fall die Ihnen zur Verfügung gestellten Schutzhelme, die Sie für die Besichtigung bestimmter Bereiche erhalten. Auf der expedition voestalpine werden mehrere Anlagen besichtigt, die nur über steile Treppen erreichbar sind. Trittsicherheit und zügiges Vorwärtskommen sind Grundvoraussetzung an der Teilnahme. Für Menschen mit Gehbehinderungen oder Höhenangst ist daher die expedition voestalpine nicht geeignet.
- Eine Teilnahme an der expedition voestalpine ist vor dem vollendeten 15. Lebensjahr nur im Rahmen eines Schulbesuches möglich. Hier werden lediglich speziell geschützte Anlagen besucht. Der Klassenlehrer muss für alle an der expedition voestalpine teilnehmenden Schüler die Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einholen. Vor dem Start der Tour (direkt vor Ort) ist eine schriftliche Bestätigung des Vorliegens aller Elterneinwilligungen durch die begleitende Lehr- bzw. Aufsichtsperson erforderlich.
- An Führungen für Erwachsene dürfen Kinder unter 15 Jahren NICHT teilnehmen.
- Das Fotografieren, sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen sind streng verboten. Fotohandys dürfen nicht auf das Werksgelände mitgebracht werden. Ebenso ist das Skizzieren und Anfertigen von Zeichnungen jeder Art auf dem Werksgelände sowie die Veröffentlichung des dort Gesehenen oder Gehörten nur nach schriftlicher Zustimmung der Abteilung Unternehmenskommunikation der voestalpine Stahl GmbH gestattet.
- Der Aufenthalt am Werksgelände ist nur auf jenen Straßen, Verkehrsflächen und Betriebsanlagen gestattet, die von der Werksführung erfasst sind. Bleiben Sie immer bei Ihrer Gruppe und verlassen Sie auf keinen Fall die vorgegebenen Besucherwege.
- Treten Sie nicht unter schwebende Lasten bei Kränen und beachten Sie die akustischen und optischen Warnsignale. Befolgen Sie alle Hinweisschilder, Verbots- u. Gebotszeichen (besonders "Rauchverbot", "Handyverbot", "Explosionsgefahr", etc.).
- Halten Sie sich stets in angemessener Entfernung von Arbeitsvorgängen, bei denen feuerflüssiges Material frei wird.
- Das Betreten des Werksgeländes sowie der Betriebsanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Anweisungen von Ihrem voestalpine-Guide, von Betriebsverantwortlichen, von Seiten des Unternehmens beigestelltem Fachpersonal sowie Mitarbeitern unserer Werkssicherung oder Betriebsfeuerwehr, ist unverzüglich Folge zu leisten. Auftretende Verletzungen oder Sachbeschädigungen sind unverzüglich Ihrem Guide zu melden.
- Am gesamten Werksgelände gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Straßen-Verkehrsordnung. Achten Sie jedoch auf Fahrzeuge aller Art. Es sind zu jeder Tages- und Nachtzeit (auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen) Schwerfahrzeuge (überlang und überbreit) sowie sonstige Fahrzeuge im Einsatz, die mit einer Warnblinkleuchte ausgestattet sind und denen mit besonderer Vorsicht zu begegnen ist. Dies gilt insbesondere auch für Heiß- und Gefahrguttransporte und den Eisenbahnverkehr.
- Die bei der Führung leihweise übergebenen Kopfhörer müssen wieder vollständig an den Exkursionsführer übergeben werden. Fehlende bzw. mutwillig zerstörte Führungsempfänger werden wir Ihnen bzw. der Schule in Rechnung stellen!
- Die Mitnahme von unternehmenseigenem Material (Proben- u. Reststoffe, etc.) ohne ausdrückliche Genehmigung der voestalpine Stahl GmbH ist nicht gestattet.
GLÜCK AUF!